PRIVATE

Öffnungszeiten für Privatanlieferungen (Handentlad)
Der Handentlad (keine Kippfahrzeuge) ist nur in der KVA Zuchwil möglich. Der Abfall muss von Hand in die bereitstehenden orangen Mulden entladen werden. Auf den Umladestationen werden nur Fahrzeuge mit Kippvorrichtung angenommen.

KEBAG AG, Emmenspitz, Zuchwil
Montag–Freitag, 07.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr

Anfahrt auf Google Maps

Telefon: 032 686 54 42
waage@kebag.ch

Öffnungszeiten Feiertage
  • 01.01. Neujahr: geschlossen
  • 02.01. Berchtoldstag: geschlossen
  • Karfreitag: geschlossen
  • Ostermontag: geschlossen
  • 01.05. Tag der Arbeit: offen (Nachmittag reduzierter Betrieb)
  • Auffahrt: geschlossen
  • Pfingstmontag: geschlossen
  • Fronleichnam: offen (reduzierter Betrieb)
  • 01.08. Bundesfeiertag: geschlossen
  • 15.08. Maria Himmelfahrt: offen (reduzierter Betrieb)
  • 01.11. Allerheiligen: offen (reduzierter Betrieb)
  • 24.12. Heiligabend: Normalbetrieb
  • 25.12. Weihnachten: geschlossen
  • 26.12. Stefanstag: geschlossen
  • 31.12. Silvester: Normalbetrieb

ABFÄLLE

Wir sind die Meister der Abfallentsorgung. Erfahren Sie hier mehr über unsere Richtlinien.

Bitte beachten Sie unser Annahmereglement

Zur thermischen Verwertung angenommen werden:
  • die täglichen Abfälle aus privaten Haushalten
  • die entsprechenden Abfälle aus Wohn-, Aufenthalts- oder Büroräumen gewerblicher und industrieller Betriebe
  • brennbare Baustellenabfälle
  • entwässertes Rechengut aus Kläranlagen, Flusskraftwerken
  • entwässerte Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen (zur Trocknung und Verbrennung)
  • getrocknete Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen
  • Produktionsabfälle aus Industrie und Gewerbe, die in ihrer Zusammensetzung für die Entsorgung in einer KVA zugelassen sind und nicht unter die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) fallen
  • Sonderabfälle, wenn sie gemäss VeVA deklariert und zur Entsorgung in der Kehrichtverbrennungsanlage Emmenspitz geeignet sind. Dafür benötigt jeder Abgeber von Sonderabfällen eine entsprechende Bewilligung des Amtes für Umwelt des Kantons Solothurn. Über die Annahme entscheidet letztlich die KEBAG
Zur thermischen Verwertung nicht angenommen werden:
  • Abfälle, die sich auf wirtschaftlich zumutbare Weise für eine Wiederverwendung oder eine stoffliche Verwertung eignen (z.B. Altpapier, Akten, unbehandeltes Holz, Glas)
  • seit dem 1. Januar 2007 gelten Altreifen als andere kontrollpflichtige Abfälle mit VeVA Code 16 01 03. Die KEBAG hat keine Annahme-Bewilligung für diese Abfälle
  • Abfälle, für die eine Rücknahmepflicht oder eine separate Entsorgung besteht oder vorgeschrieben ist, zum Beispiel Batterien, Kühlschränke, Elektrogeräte
  • Abfälle, die kompostiert werden können, zum Beispiel Rasenschnitt, Laub
  • nicht brennbare Abfälle und Flüssigkeiten mit Ausnahme der im Haushaltkehricht enthaltenen Kleinmengen, zum Beispiel Bauschutt, Altmetalle
  • brennbare Abfälle mit zu hohem Wassergehalt, zum Beispiel Schlämme
  • Menschliche Auswurfstoffe und pathologische Abfälle aus Spitälern
  • Tierkadaver, Metzgerei- und Schlachtabfälle, ausgenommen Schlachtnebenprodukte gemäss Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle vom 3. Februar 1993 (VETA)
  • Leicht entzündbare und explosive Abfälle, zum Beispiel Benzin, Lösungsmittel
  • Abfälle, die zur Selbstentzündung neigen
  • Abfälle, die wegen ihres chemischen oder physikalischen Verhaltens die Anlage gefährden, zum Beispiel Karbid, Sprengstoffe
  • Abfälle die bei der Verbrennung über den Limiten liegende Emissionen in den Rauchgasen oder den Reststoffen ergeben
  • Radioaktive Abfälle
  • Abfälle, die zu Staubexplosionen neigen, zum Beispiel Sägemehl, Farbpulver
  • Dickflüssige oder breiige Abfälle, zum Beispiel Fette, Harze
  • Sperrgut jeder Art, das mit der vorhandenen Sperrgutschere nicht zerkleinert werden kann wie Baumstrünke, Vierkanthölzer ab 5 x 5 cm und Sperrgut, das die Abmessungen 3 x 2 x 0,6 m überschreitet
Einschränkungen

Die Kontrollorgane der Kehrichtverbrennungsanlage und der Umladestationen sind befugt, angelieferte Abfälle zu untersuchen und ungeeignetes Abfallgut oder wiederverwertbare Stoffe von der Annahme auszuschliessen. Für Kontrollen durch das Aufsichtspersonal der KEBAG müssen die Abfälle zugänglich gemacht werden.

Der Handentlad an den ungesicherten Kippstellen der Kehrichtverbrennungsanlage und Umladestationen ist verboten. Für den Handentlad bei der Kehrichtverbrennungsanlage stehen auf dem Areal Container zur Verfügung.

Das Aufsichtspersonal der Umladestationen kann Abfälle, die in ihrer Form und Konsistenz für einen Umlad oder den Bahntransport nicht geeignet sind, zurückweisen. Insbesondere sind Anlieferungen von stark staubenden Abfällen, Rechengut, Klärschlämmen, Sonderabfällen und Abfällen, welche die Abmessungen von 1,2 Meter überschreiten, untersagt. Solche Abfälle sind immer direkt in die KEBAG AG, Emmenspitz, Zuchwil zu liefern.

Sonderabfälle

Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) regelt alle Belange rund um Sonderabfälle.

Die KEBAG verfügt über eine Bewilligung zur Annahme und Entsorgung ausgewählter, für die Verbrennung geeigneter Sonderabfälle. Für die Abgabe von Sonderabfällen benötigen Sie als Lieferant ebenfalls eine entsprechende Bewilligung.

Eine aktuelle Liste der Sonderabfälle, die in der KEBAG entsorgt werden dürfen, finden Sie auf der Webseite der VeVA.

Das Antragsformular für Sonderabfälle finden Sie hier

Haben Sie einen Abfall und wissen nicht wohin damit? Auf abfall.ch finden Sie weiterführende Informationen.

 


INFOS ZUM KEBAG-SACK

Mit der regionalen KEBAG-Sackgebühr werden nur die Entsorgungskosten der KEBAG entschädigt. Die Kosten der Gemeinden für den Sammeldienst und die Finanzierung allfälliger Separatsammlungen, sowie die von den Kantonen erhobenen Abgaben, sind nicht enthalten.

Mehr Hinweise

Für Anlieferungen der öffentlichen Abfuhr aus den Kantonen Bern und Solothurn wird den Gemeinden mit KEBAG-Sackgebühr die Abgabe in den kantonalen Fonds von CHF 15.00 (Kanton Solothurn) resp. CHF 10.00 (Kanton Bern) + MwSt pro Tonne in Rechnung gestellt.

  • Hauskehricht entsorgen Sie mit den KEBAG-Kehrichtsäcken 17 Liter, 35 Liter, 60 Liter oder 110 Liter.
  • Auf Bündeln, Schachteln oder Einzelgegenständen bis 10 kg sowie auf nicht offiziellen Säcken bis 60 Liter bringen Sie gut sichtbar je eine Bündelmarke an.
  • Für grössere Stücke ist die Sperrgutmarke zu verwenden. Für Sperrgut bis 20 kg (Höchstlänge 120 cm) oder nicht offizielle Säcke bis 110 Liter verwenden Sie die Sperrgutmarke . Für grössere Stücke sind 2 Sperrgutmarken zu verwenden.
  • Für den 800 Liter Container verwenden Sie das 800 Liter Containerband.
  • Für den 240 Liter Kleincontainer  verwenden Sie das 240 Liter Containerband.

Container werden nur entleert, wenn sie ausschliesslich mit offiziellen KEBAG-Säcken, Gebinden mit KEBAG-Gebührenmarken befüllt, oder mit einem KEBAG-Containerband versehen sind.

Bitte beachten Sie auch das Kehrichtreglement und die Weisungen Ihrer Gemeinde.

Verkaufsstellen KEBAG-Sack, Marken, Containerbänder

Hier finden Sie die Liste der Verkaufsstellen für KEBAG-Säcke und Marken.
Das Containerband 240 Liter ist nicht in allen Gemeinden erhältlich. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Gemeinde.

Verkaufsstellen Bänder und Marken