GEWERBE
Öffnungszeiten für Gewerbeanlieferungen (Handentlad)
Gewerbebetriebe, die nicht über kippbare Transportfahrzeuge verfügen, müssen aus Sicherheitsgründen ihren Abfall in die bereitstehenden orangen Mulden von Hand entladen. Eine Annahme ist deshalb nur in der KVA Zuchwil möglich. Auf den Umladestationen werden nur Fahrzeuge mit Kippvorrichtung angenommen.
KEBAG AG, Emmenspitz, Zuchwil
Montag–Freitag, 07.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
Telefon: 032 686 54 54
Fax: 032 686 54 40
waage@kebag.ch
Öffnungszeiten für Gemeinden, Industrie und Gewerbe (nur Kippfahrzeuge)
Die folgenden Öffnungszeiten gelten für Kippfahrzeuge von Gemeinden, Transportunternehmen und Industrie (kein Handentlad). Beachten Sie die Feiertagsöffnungszeiten der KVA Zuchwil und der Umladestationen.
KEBAG AG, Emmenspitz, Zuchwil
Montag - Freitag, 07.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon: 032 686 54 54
Anfahrt auf Google Maps
Umladestation Balsthal-Klus
Montag - Freitag, 07.30 - 11.45 / 13.15 - 17.00
Telefon: 062 391 03 90
Anfahrt auf Google Maps
Umladestation Grenchen
Montag - Freitag, 07.30 - 11.45 / 13.15 - 17.00
Telefon: 032 645 32 70
Anfahrt auf Google Maps
Umladestation Langenthal
Montag - Freitag, 07.30 - 11.45 / 13.15 - 17.00
Telefon: 062 923 52 71
Anfahrt auf Google Maps
Umladestation Lyssach
Montag - Freitag, 07.30 - 11.45 / 13.15 - 17.00
Telefon: 034 445 51 07
Anfahrt auf Google Maps
Umladestation Olten
Montag - Freitag, 07.30 - 11.45 / 13.15 - 17.00
Telefon: 062 296 31 52
Anfahrt auf Google Maps
Umladestation Hub, Krauchthal
Telefon: 031 924 35 35
Anfahrt auf Google Maps
Sommer (15. März - 14. November):
Montag – Donnerstag, 07.00 - 11.45 / 13.30 - 16.45
Freitag 07.00-11.45 / 13.30 -16.00
Winter (15. November - 14. März):
Montag – Donnerstag, 07.30 - 11.45 und 13.30 - 16.45
Freitag, 07.30-11.45 und 13.30 -16.00
- 01.01. Neujahr: KEBAG geschlossen, ULASTA geschlossen
- 02.01. Berchtoldstag: KEBAG geschlossen, ULASTA geschlossen
- Karfreitag: KEBAG geschlossen, ULASTA geschlossen
- Ostermontag: KEBAG geschlossen, ULASTA geschlossen
- 01.05. Tag der Arbeit: KEBAG offen (Nachmittag reduzierter Betrieb), ULASTA Nachmittag nur Kanton Bern
- Auffahrt: KEBAG geschlossen, ULASTA geschlossen
- Pfingstmontag: KEBAG geschlossen, ULASTA geschlossen
- Fronleichnam: KEBAG offen (reduzierter Betrieb), ULASTA nur Kanton Bern
- 01.08. Bundesfeiertag: KEBAG geschlossen, ULASTA geschlossen
- 15.08. Maria Himmelfahrt: KEBAG offen (reduzierter Betrieb), ULASTA nur Kanton Bern
- 01.11. Allerheiligen: KEBAG offen (reduzierter Betrieb), ULASTA nur Kanton Bern
- 24.12. Heiligabend: KEBAG Normalbetrieb, ULASTA Normalbetrieb
- 25.12. Weihnachten: KEBAG geschlossen, ULASTA geschlossen
- 26.12. Stefanstag: KEBAG geschlossen, ULASTA geschlossen
- 31.12. Silvester: KEBAG Normalbetrieb, ULASTA Normalbetrieb
ABFÄLLE
Wir sind die Meister der Abfallentsorgung. Erfahren Sie hier mehr über unsere Richtlinien.
- die täglichen Abfälle aus privaten Haushalten
- die entsprechenden Abfälle aus Wohn-, Aufenthalts- oder Büroräumen gewerblicher und industrieller Betriebe
- brennbare Baustellenabfälle. Davon ausgenommen sind Abfälle, die vorwiegend oder ausschliesslich aus Altholz bestehen
- entwässertes Rechengut aus Kläranlagen, Flusskraftwerken
- entwässerte Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen
- getrocknete Klärschlämme aus Abwasserreinigungsanlagen
- Produktionsabfälle aus Industrie und Gewerbe, die nicht unter die VeVa (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) fallen
- Sonderabfälle, wenn sie gemäss VeVA deklariert und zur Entsorgung in der Kehrichtverbrennungsanlage Emmenspitz geeignet sind. Dafür benötigt jeder Abgeber von Sonderabfällen eine entsprechende Bewilligung des Amtes für Umwelt des Kantons Solothurn. Über die Annahme entscheidet letztlich die KEBAG
- Abfälle, die sich auf wirtschaftlich zumutbare Weise für eine Wiederverwendung oder eine stoffliche Verwertung eignen (z.B. Altpapier, Akten, unbehandeltes Holz, Glas)
- seit dem 1. Januar 2007 gelten Altreifen als andere kontrollpflichtige Abfälle mit VeVA Code 16 01 03. Die KEBAG hat keine Annahmebewilligung für diese Abfälle
- Abfälle, für die eine Rücknahmepflicht oder eine separate Entsorgung besteht oder vorgeschrieben ist, zum Beispiel Batterien, Elektrogeräte, Strassenwischgut
- Abfälle, die kompostiert werden können, zum Beispiel Rasenschnitt, Laub
- nicht brennbare Abfälle und Flüssigkeiten mit Ausnahme der im Haushaltkehricht enthaltenen Kleinmengen, zum Beispiel Bauschutt, Altmetalle
- brennbare Abfälle mit zu hohem Wassergehalt, zum Beispiel Schlämme
- menschliche Auswurfstoffe und pathologische Abfälle aus Spitälern
- Tierkadaver, Metzgerei- und Schlachtabfälle, ausgenommen Schlachtnebenprodukte gemäss Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle vom 3. Februar 1993 (VETA)
- leicht entzündbare und explosive Abfälle, zum Beispiel Benzin, Lösungsmittel
- Abfälle, die zur Selbstentzündung neigen
- Abfälle, die wegen ihres chemischen oder physikalischen Verhaltens die Anlage gefährden, zum Beispiel Karbid, Sprengstoffe
- Abfälle, die bei der Verbrennung über den Limiten liegende Emissionen in den Rauchgasen oder den Reststoffen ergeben
- radioaktive Abfälle
- Abfälle, die zu Staubexplosionen neigen, zum Beispiel Sägemehl, Farbpulver
- dickflüssige oder breiige Abfälle, zum Beispiel Fette, Harze
- Sperrgut jeder Art, das mit der vorhandenen Sperrgutschere nicht zerkleinert werden kann wie Baumstrünke, Vierkanthölzer ab 5 x 5 cm und Sperrgut, das die Abmessungen 3 x 2 x 0,6 m überschreitet
Die Kontrollorgane der Kehrichtverwertungsanlage und der Umladestationen sind befugt, angelieferte Abfälle zu untersuchen und ungeeignetes Abfallgut oder wiederverwertbare Stoffe von der Annahme auszuschliessen. Für Kontrollen durch das Aufsichtspersonal der KEBAG müssen die Abfälle zugänglich gemacht werden.
Der Handentlad an den ungesicherten Kippstellen der Kehrichtverwertungsanlage und Umladestationen ist verboten. Für den Handentlad bei der Kehrichtverwertungsanlage stehen auf dem Areal Container zur Verfügung.
Das Aufsichtspersonal der Umladestationen kann Abfälle, die in ihrer Form und Konsistenz für einen Umlad oder den Bahntransport nicht geeignet sind, zurückweisen. Insbesondere sind Anlieferungen von stark staubenden Abfällen, Rechengut, Klärschlämmen, Sonderabfällen und Abfällen, welche die Abmessungen von 1,2 Meter überschreiten, untersagt. Solche Abfälle sind immer direkt in die KEBAG AG, Emmemspitz, Zuchwil zu liefern.
Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) regelt alle Belange rund um Sonderabfälle.
Die KEBAG verfügt über eine Bewilligung zur Annahme und Entsorgung ausgewählter, für die Verbrennung geeigneter Sonderabfälle. Für die Abgabe von Sonderabfällen benötigen Sie als Lieferant ebenfalls eine entsprechende Bewilligung.
Eine aktuelle Liste der Sonderabfälle, die in der KEBAG entsorgt werden dürfen, finden Sie auf der Webseite der VeVA.
Das Antragsformular für Sonderabfälle finden Sie hier
Haben Sie einen Abfall und wissen nicht wohin damit? Auf abfall.ch finden Sie weiterführende Informationen.
PREISE FÜR GEWERBE
Annahme-Preise in Franken pro Tonne inkl. 7.7 % MwSt.
Bitte beachten Sie: Die Minimalgebühr pro Anlieferung beträgt CHF 40.00, exkl. MwSt.
Entsorgung pro Tonne, Herkunft Kanton Solothurn
- Kommunalabfuhr normal: CHF 150.80
- Kommunalabfuhr mit KEBAG-Sack: CHF 16.15
- Gewerbe/Industrie/Bauabfall (kein Sperrgut): CHF 150.80
Entsorgung pro Tonne, Herkunft Kanton Bern
- Kommunalabfuhr normal: CHF 145.40
- Kommunalabfuhr mit KEBAG-Sack: CHF 10.75
- Gewerbe/Industrie/Bauabfall (kein Sperrgut): CHF 145.40
Entsorgung pro Tonne, Herkunft Kanton Solothurn
- Gewerbe-/Industrie-/Bauabfall (kein Sperrgut): CHF 166.95
- Abfälle weniger als 50 % brennbar: CHF 242.35
- Sperrgut: CHF 242.35
Entsorgung pro Tonne, Herkunft Kanton Bern
- Gewerbe-/Industrie-/Bauabfall (kein Sperrgut): CHF 161.55
- Abfälle weniger als 50 % brennbar: CHF 236.95
- Sperrgut: CHF 236.95
Entsorgung pro Tonne, Herkunft Kanton Solothurn
- Abfälle weniger als 50 % brennbar: CHF 226.15
- Sperrgut, gekippt in Bunker: CHF 226.15
- Zerkleinertes Altholz, Rinde: CHF 110.95
- Gummiabfälle (keine Altreifen, Pneus): CHF 242.35
- Rechengut ARA, Kraftwerke: CHF 150.80
- Klärschlamm ARA entwässert, min. 25 % TS: CHF 134.65
- Klärschlamm ARA getrocknet, min. 90 % TS: CHF 446.95
Entsorgung pro Tonne, Herkunft Kanton Bern
- Abfälle weniger als 50 % brennbar: CHF 220.80
- Sperrgut, gekippt in Bunker: CHF 220.80
- Zerkleinertes Altholz, Rinde: CHF 105.55
- Gummiabfälle (keine Altreifen, Pneus): CHF 236.95
- Rechengut ARA, Kraftwerke: CHF 145.40
- Klärschlamm ARA entwässert, min. 25 % TS: CHF 134.65
- Klärschlamm ARA getrocknet, min. 90 % TS: CHF 446.95
Entsorgung pro Tonne, Herkuft Kanton Solothurn
- Sonderabfall nach VeVA: CHF 285.40
Entsorgung pro Tonne, Herkunft Kanton Bern
- Sonderabfall nach VeVA: CHF 280.00